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Die Unverzichtbaren!

30. Mai 2001

Krank durch Mobbing


30. Mai 2001

Seit einigen wenigen Jahren geistert ein neuer Begriff durch die Ar­beitswelt: Mobbing. Mobbing bedeutet pöbeln, Menschen fertig mach­en. Viele Menschen wissen, was grob darunter zu verstehen ist, je­doch herrscht noch fatale Unwissenheit in der Abschätzung der Ge­fährlichkeit. Schätzungen gehen von 300.000 bis zu einer Million Mob­bingopfer in Deutschland aus. Als häufigste Technik des Mobbing werden von Betroffenen genannt:

  • hinter dem Rücken reden,
  • Gerüchte verbreiten und
  • jemanden wie Luft behandeln.

Aber auch das Verleumden, absichtliches Zurückhalten von arbeits­notwendigen Informationen oder Desinformation, Drohungen und Er­niedrigungen, Beschimpfungen, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität oder unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte wie z. B. die Zuteilung unlösbarer bzw. sinnloser Aufgaben sind Mobbing. Der Gemobbte fühlt sich der Belastung nicht mehr gewachsen und resigniert. Folgen sind Alkoholmißbrauch, andere Drogen oder gar Selbstmord.

Gerade im öffentlichen Dienst steigt nach Erfahrung der DBBJ die Zahl der Mobbingopfer. Durch Wiederbesetzungssperren und einfach no­minelles Streichen von Arbeitsplätzen bleibt der Mensch im Personal­abbau-Rationalisierungstreiben auf der Strecke.

Auch im öffentlichen Dienst hat das Instrument der Kündigung leider an Bedeutung gewonnen. Tendenziell werden per Anordnung Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter von oben herab systematisch tyran­nisiert. Beispiele sind die Infragestellung der Arbeitsleistung, Abmah­nung von Kleinigkeiten oder unterwertige Arbeit, die allesamt das Opfer in die Kündigung treiben sollen. Der kollegiale Konkurrenz­kampf im Personalabbaukarussell tut sein übriges.

Die DBBJ Saar fordert hier alle Betroffenen zum Einschreiten auf:

  • die Opfer haben das Recht, daß der Arbeitgeber durch betriebliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen seine Mitarbeiter schützt. In schweren Fällen ist auch die Entlassung des Täters in Erwägung zu ziehen. Kündigt das Opfer wegen nachweislichem Mobbing, darf das Arbeitsamt keine Sperrzeit verhängen.
  • die Bekämpfung von Mobbing gehört zu den Aufgaben der Personalvertretungen. Hier sind Vertrauenspersonen zu benennen, die beraten und unterstützen. Sie sollen die Sachverhalte auf­klären und dokumentieren. Die belästigende Person ist über die Folgen ihres Tuns aufzuklären und die Personalvertretung über weiteres Vorgehen zu beraten. Natürlich müssen hier Betriebs- und Personalratsmitglieder geschult und intensiv auf diese Problematik hin vorbereitet werden.
  • die Arbeitgeber sind aufgefordert, durch Mitarbeitergespräche und bessere Arbeitsbedingungen Arbeitsausfälle zu reduzieren. Mitar­beiter sind zu schulen und über Gefahren und Auswirkungen von Mobbing aufzuklären.

Der Abschluß von Betriebsvereinbarungen über den Umgang mit Mobbing ist anzustreben. Darin sollte geregelt sein, wie und wo Opfer Abhilfe erwarten können und mit welchen Sanktionen Täter rechnen können. Diese Vereinbarungen haben aber nur Sinn, wenn sie auch wirklich "gelebt", also ausgefüllt werden.

Für die DBBJ Saar ist Mobbing ein wichtiges Thema. Mobbing ver­ursacht erhebliche Kosten in den Betrieben durch Arbeitsausfall und in der Volkswirtschaft durch Sozialleistungen, z. B. Krankengeld, Frührenten, Beitragsausfall usw.

Ein richtiger Umgang mit diesem Problem ist wichtig - zum Wohl un­serer Kolleginnen und Kollegen und unserer Volkswirtschaft.